Ein NEIN muss genügen
GRin MMMag.a Karin Dollinger | Petition zur Strafrechtsreform bei Vergewaltigungen unterstützen.
Seit den 1970er Jahren werden in Österreich zwar deutlich mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Verurteilungsrate ist allerdings nicht angestiegen. „Wenn eine Frau bei einem unerwünschten Sexualakt 'nein' sagt, weint, oder aus Angst keinen körperlichen Widerstand leistet, ist der Tatbestand der Vergewaltigung laut geltendem Recht nicht erfüllt. Künftig muss ein NEIN genügen“ betont SPÖ-Frauensprecherin, Gemeinderätin MMMag.a Karin Dollinger, die dazu aufruft, die Online Petition zu unterzeichnen, die das Salzburger Frauenbüro in Kooperation mit fünf weiteren Gewaltschutzeinrichtungen ins Leben gerufen hat.
Laut § 201 Strafgesetzbuch ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nur dann strafbar, wenn Gewalt, Freiheitsentziehung oder Drohung bei Gefahr für Leib oder Leben angewandt wurden und diese Taten vor Gericht beweisbar sind. „Das zu beweisen sind viele Opfer sexueller Gewalt nicht im Stande. Die wenigsten Frauen trauen sich körperliche Gegenwehr zu leisten und die Situation eskalieren zu lassen. Die meisten Sexualdelikte werden demnach nicht einmal angezeigt. Im Jahr 2013 lag bei 920 angezeigten Vergewaltigungen, die Verurteilungsrate bei 104 Fällen. Diesem Umstand muss entgegengewirkt werden“ so Dollinger weiter.
„Im Rahmen der derzeit laufenden Strafrechtsreform kann mit viel Druck Bewusstsein für diese Ungerechtigkeit erzeugt werden. Ich hoffe, dass viele Menschen die Online-Petition unterzeichnen“, fügt die SPÖ-Frauensprecherin abschließend hinzu.