Ambulanzsondergebühr für Sonderklasse-patientInnen
„Menschen die krank werden sind alle gleich zu behandeln. Es kann nicht sein, dass eine Gruppe zulasten der anderen bevorzugt wird“, betont SPÖ-Bundesrat Michael Wanner heute, Donnerstag, anlässlich der Debatte zur Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes im Bundesrat. Dies ermöglicht es den Ländern, in ihrem Ausführungsgesetz Ambulanzsondergebühren für SonderklassepatientInnen einzuführen. Diese Zusatzversicherungen kosten im Schnitt 50 und bis zu 100 Euro. Die Supermarktkassiererin oder der einfache Arbeiter, dem am Monatsende nichts übrig bleibt, könne sich das nicht leisten. Stattdessen ermögliche die Einführung von Sondergebühren für SonderklassepatientInnen, dass sich Reiche in Zukunft Luxus in der Gesundheitsversorgung kaufen können.
Bundeskanzler Kurz habe behauptet, dass die Zweiklassenmedizin explizit im Gesetz ausgeschlossen werde. Auch Vizekanzler Strache habe Anfang Mai gesagt, dass es mit der FPÖ keine Zwei-Klassen-Medizin geben werde. Jetzt stimmten jedoch beide der Novelle zu. „Öffentliche Krankenhäuser werden mit Steuergeld finanziert und dürfen Nichtbetuchten vorzugsweise zur Verfügung stehen“, mahnt Wanner. Es bestehe etwa Gefahr, dass bei gleichem Krankheitsbild die Zusatzversicherten zuerst behandelt würden. Für die Sozialdemokratie sei das inakzeptabel: „Für uns müssen alle Menschen mit Krankheit gleichbehandelt werden“, so Wanner. Die Regierungsparteien ermöglichen so den Privatversicherungen, sich das Geld zurückzuholen, das sie ihnen vor der Wahl gespendet haben.