Prüfbericht ist Eingriff in laufende Ermittlungen

Kürzlich lief der Prüfbericht des städtischen Kontrollamts zur Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit dem Swap-Prozess aus. Dieser stellt die Fürsorgepflicht der Stadt Salzburg gegenüber Bediensteten und dem Bürgermeister im konkreten Fall in Frage. „Die Fürsorgepflicht galt bisher unangefochten als die Grundlage für die Übernahme der Kosten“, so der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende und Kontrollausschussmitglied Wolfgang Gallei. Er äußert sich kritisch zum Amtsbericht: „Es steht nun die Rechtsmeinung der Magistratsdirektion und verschiedener Gutachter jener des Kontrollamtsdirektors gegenüber. In diesem Prüfbericht erklärt Dr. Tischler ein nachträglicher Beschluss sei rechtswidrig. Im Falle des Musikerheims Leopoldskron hatte er kein Problem mit einer nachträglichen Beschlussfassung. Das erscheint schon etwas willkürlich.“ Bereits im Jahr 2014 informierte Bürgermeister a.D. Dr. Heinz Schaden den Gemeinderat.

Fürsorgepflicht als Grundsatz

Die Übernahme der Verfahrens- und Verteidigungskosten gründet in der Fürsorgepflicht der Stadt für BeamtInnen und den Bürgermeister. „Die Fürsorgepflicht – die bisher außer Streit stand – verpflichtet die Stadt Salzburg zu Übernahme laufender Verfahrenskosten. Bürgermeister a.D. Dr. Heinz Schaden hat von Anfang an klar kommuniziert, dass die Fürsorgepflicht die Basis für die vorläufige Übernahme der Kosten darstellt“, erklärt Gallei. Die Stadt Salzburg hat die Erstattung der Kosten ohne Beschluss abgewickelt, da es sich bei der Fürsorgepflicht um eine Rechtspflicht handelt.

„Das Gutachten von Prof. Dr. Firlei aus dem Jahr 2013 ergab eine vollinhaltliche Bestätigung. Auch das Gutachten, das im Frühjahr 2018 von Prof. Kletecka erstellt wurde, bestätigt die Fürsorgepflicht als geltenden Grundsatz –die Einbeziehung der politischen Organe wurde ebenso im Gutachten bestätigt“, ergänzt Gallei.

Kontrollamt vermengt Fürsorgepflicht und Regressmöglichkeit

„Die Fürsorgepflicht als geltender Grundsatz steht außer Frage. Sie ist unstrittig. Strittig ist lediglich die Frage, ob die von der Stadt vorläufig übernommenen Kosten im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatztat, zurückgefordert werden können“, führt Gallei die Hintergründe des Sachverhalts weiter aus. Die herrschende Rechtsmeinung sieht die Möglichkeit eines Regressanspruches vor.

„In der Stadt Salzburg sehen wir uns allerdings mit einer Sonderkonstellation, die nicht ausjudiziert ist,  konfrontiert. Das liegt darin begründet, dass der Stadtgemeinde durch den Übertrag der Derivate kein Nachteil entstanden ist“, fügt Gallei hinzu. Selbst Bürgermeister Preuner stellt die Fürsorgepflicht nicht in Frage. „Im Falle verschenkter Fahrzeuge der Stadt Salzburg hat er als persönlich Betroffener auf Grundlage der Fürsorgepflicht den Bediensteten anwaltliche Unterstützung angeboten“, so Gallei weiter.

Bürgermeister a.D. Dr. Schaden informierte Gemeinderat bereits 2014

„Der Vorwurf, Bürgermeister a.D. Dr. Schaden hätte den Gemeinderat nicht informiert, ist haltlos. Er informierte den Gemeinderat 2014 bereits im Rahmen einer mündlichen Anfrage. In der damaligen Gemeinderatssitzung waren alle Fraktionen vertreten. Die Fürsorgepflicht wurde von niemanden in Frage gestellt“, berichtet Gallei über die Information des Gemeinderats.

Nachträgliche Beschlussfassung:  Was beim Musikerheim Leopoldskron in Ordnung war, ist im Falle der Anwaltskosten ein Problem

Im Prüfbericht kritisiert Kontrollamtsdirektor Tischler die nachträgliche Beschlussfassung zur Übernahme der Kosten – diese sei laut Tischler nicht rechtens. „Umso irritierender ist, dass Kontrollamtsdirektor Tischler noch vor einigen Monaten im Falle des Musikerheims Leopoldskron, bei dem der Bruder eines ÖVP-Gemeinderats die Förderung der Stadt zweckwidrig verwendete und zudem ein In-Sich-Geschäft abschloss, kein Problem bei einer nachträglichen Beschlussfassung sah. Er gab sogar die dezidierte Empfehlung einer nachträglichen Beschlussfassung ab“, wundert sich Gallei und fügt hinzu: „Von einem Kontrollamtsdirektor kann man schon erwarten, dass er nicht von Fall zu Fall eine andere und sogar widersprüchliche Rechtsmeinung vertritt.“

Prüfbericht – eventuell politisch motiviert?

„Der nun ausgelaufene Prüfbericht stellt einen Eingriff in laufende Ermittlungen dar. Wenn man bedenkt, dass der Prüfbericht vier Monate vor der nächsten Wahl ausgelaufen ist und  Dr. Tischler überraschenderweise eine gänzlich andere Rechtsmeinung als  noch vor einigen Monaten vertritt, liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um ein politisch motiviertes Vorgehen handelt“, schließt Gallei ab.

Termine

Zur Zeit keine Termine vorhanden.