Wohnungsvergabe Neu | Soziale Ausgewogenheit als Ziel

Bereits im vergangenen Juni wurden die Wohnungsvergaberichtlinien dem Sozialausschuss vorgelegt. Die  Bürgerliste ging auf Klub mit Akt. Brandner hofft, dass die offenen Fragen der Bürgerliste über den Sommer geklärt werden konnten. „Die neuen Wohnungsvergaberichtlinien ermöglichen eine treffsicherere Vergabe und berücksichtigen die individuelle Lebenssituation der Menschen besser“, ist Brandner überzeugt.

Neue Richtlinien treffen Lebensrealität der Menschen besser

„Bisher ist es so, dass man drei Jahre in der Stadt Salzburg leben musste, um sich beim Wohnungsamt anmelden zu können. Wenn man aber beispielsweise wegzog – auch nur für ein halbes Jahr – verfiel der Anspruch“, so Brandner zur derzeitigen Situation. „In den neuen Richtlinien ist vorgesehen, dass jemand, der mindestens 15 Jahre nachweisbar in der Stadt Salzburg gelebt hat, sich beim Wohnungsamt anmelden kann. Das gilt auch, wenn diese Person eine Zeit lang nicht in Salzburg gelebt hat“, erklärt Brandner die Regelung zur Residenzpflicht und fährt fort: „In einer Zeit, in der Flexibilität am Arbeitsmarkt immer wichtiger wird, kommt es vor, dass man seinen Wohnort wechselt. Wenn man dann zurückkehrt, hat man mit der derzeitigen Regelung keine Chance auf eine Wohnung. Das ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll.“

Ausweitung der Residenzpflicht von drei auf fünf Jahre

Die neuen Wohnungsvergaberichtlinien sehen eine Residenzpflicht von mindestens fünf Jahren vor. Durch die Residenzpflicht wird festgelegt, wie lange eine Person in der Stadt Salzburg durchgehend gelebt haben muss, um sich für eine Wohnung bewerben zu können. Die bisherige Residenzpflicht liegt bei drei Jahren. Begründet liegt diese Ausdehnung der Residenzpflicht auf fünf Jahre im Zuzug durch die Migrationsbewegung der letzten drei Jahre. „Durch den Zuzug hat sich der Druck auf das Wohnungsamt stark erhöht. Das Wohnungsamt alleine kann den Bedarf an Wohnraum für geflüchtete Menschen nicht decken“, so Brandner.

„Die Ausweitung auf fünf Jahre Residenzpflicht ermöglicht bei der Vergabe vor allem die soziale Ausgewogenheit. Das ist das vordergründige Ziel. Ich hoffe daher, dass wir die Vergaberichtlinien im kommenden Ausschuss beschließen können“, äußert sich Brandner abschließend.

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