Urteil Günes | Freibrief für Ohrfeigen?

Nachdem der parteifreie Gemeinderat Osman Günes, überraschend trotz erwiesener Ohrfeige gegen seine Frau, freigesprochen wurde, sind Bürgermeister-Stellvertreterin Anja Hagenauer und SPÖ-Gemeinderatskandidatin Niki Solarz irritiert: „Hier wurde eine Frau erwiesenermaßen geohrfeigt. Das hat der Richter in seiner Begründung selbst außer Frage gestellt. Uns ist klar, dass rein rechtlich betrachtet Ohrfeigen nicht ausreichend für Körperverletzung sind. Ein solcher richterlicher Spruch hat jedoch Signalwirkung. Hier müssen wir beim Gesetz ansetzen – das gehört geändert.“

Falsches Signal der Justiz

„Ein Freispruch wirkt so, als wären Ohrfeigen scheinbar irrelevant und hätten keinerlei Konsequenzen – fast wie ein Freibrief. Dass die Betroffenen in dieser Situation Angst haben und damit neben der physischen, auch psychische Gewalt verbunden ist, darf nicht irrelevant sein“, so Hagenauer. „Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass Gewalt gegen Frauen endlich der Vergangenheit angehört“, fügt Hagenauer hinzu.

Erster Schritt in der Gewaltspirale

„Ohrfeigen können als Einstieg in die Gewaltspirale betrachtet werden. Das ist schwer bedenklich“, erklärt Solarz und ergänzt: „Uns ist klar, dass es sich rein rechtlich betrachtet nicht um Körperverletzung handelt. Aber genau hier müssen wir vielleicht einen Schritt weiter gehen und entsprechende Änderungen im Gesetz vornehmen. Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, gehören unterstützt und vor allem geschützt.“

Termine

Zur Zeit keine Termine vorhanden.