Nächtigungsabgabengesetz | Registrierpflicht aufgenommen
Mr. Airbnb SPÖ-Gemeinderat Hermann Wielandner freut sich, dass im neuen Nächtigungsabgabengesetz seine Forderung zur Registrierpflicht so rasch aufgenommen wurde. Er fordert jedoch eine Nachschärfung im Bereich der Strafen. „Im derzeitigen Entwurf liegt die Pflicht und Verantwortung allein bei den Anbieter*innen. Sie werden gestraft, sollten sie ohne Registrierung anbieten. Ich halte es für besser, wenn beide Seiten in die Pflicht genommen werden und man sich beispielsweise nur mit Registrierungsnummer bei den Plattformen anmelden könnte“, erklärt Wielandner in einer ersten Stellungnahme.
Von SPÖ-Fraktion geforderte Registrierpflicht richtiger Ansatz
„Die Registrierungspflicht entspricht unserem Antrag im Gemeinderat. Darüber hinaus vermisse ich aber Vereinbarungen mit den Plattformen“, so Wielandner und ergänzt: „Ich freue mich, dass endlich Schritte unternommen werden, um nur ROG-konforme Angebote auf Buchungsplattformen zuzulassen. Die Landesregierung scheint ebenso erkannt zu haben, dass es höchste Zeit ist, dass wir tätig werden. Das präsentierte Nächtigungsabgabengesetz ist ein erster Entwurf.“
Plattformen in die Pflicht nehmen, um der illegalen Vermietung einen Riegel vorzuschieben
Für Wielandner ist klar, die ersten Schritte sind gesetzt. Er fordert jedoch, dass auch die Plattformen in die Pflicht genommen werden müssen. „Mit diesem Vorschlag laufen wir weiterhin illegalen Vermietungen hinterher. Eine effektive Kontrolle ist nur dann zu erreichen, wenn man die Plattformen viel stärker in die Pflicht nimmt beziehungsweise entsprechende Vereinbarungen schließt“, ist sich Wielandner sicher und ergänzt: „Gesetze und Strafen hatten wir bisher auch schon. Der Vollzug ist das Problem. Die Ankündigungen bleiben vage, sobald es darum geht, wie die Plattformen in die Pflicht genommen werden.“
Weitere Fragen noch offen – wie soll Kontrolle funktionieren?
Für Wielandner sind nach wie vor zahlreiche Fragen offen. „Allein in der Stadt Salzburg gibt es 1100 Angebote auf Airbnb. Wie sollen die Beamt*innen diese unabhängig von der Registrierungsnummer ohne Vereinbarung mit den Plattformen effektiv kontrollieren können. Zusätzlich gibt es ja noch 18 weitere Plattformen“, so Wielandner. Verstehen kann er auch nicht, warum der automatisierten Abgabe der Nächtigungsgebühren eine Absage erteilt wurde: „Hier würde Bereitschaft seitens der Plattformen bestehen“, erklärt Wielandner.