Direkte Demokratie: Salzburger Modell findet im Stadtsenat keine Mehrheit

Während den zweijährigen Verhandlungen in der letzten Funktionsperiode waren die Unternehmensbeteiligungen nie Thema. Für uns SozialdemokratInnen war und ist klar, dass das Modell der BürgerInnen-Mitbestimmung in keiner der drei Stufen auf Unternehmen anwendbar ist. Es führte daher nun kein Weg daran vorbei, vom Ansuchen an das Land abzugehen, das Stadtrecht zu ändern“, berichtet Wolfgang Gallei anschließend an den heutigen Stadtsenat.

Zu keinem Zeitpunkt der mehr als zweijährigen Verhandlungen haben wir daran gedacht, das Salzburger Modell der direkten Demokratie dahingehend auszuweiten, dass in das operative Geschäft von ausgelagerten Unternehmen eingegriffen werden kann“ so Gallei weiter.
Ausgegliederte Unternehmen an denen die Stadt beteiligt ist haben ein vom Gemeindeorganisationsrecht unabhängiges Organisationsrecht. Das Gemeindeorganisationsrecht ist deshalb beispielsweise für die Geschäftsführung einer GmbH ohne Bedeutung. Weder muss noch darf sie Anordnungen der Gemeindeorgane befolgen.

Nicht zuletzt wird durch eine Ausgliederung eine Haftungsbeschränkung der Gemeinde bewirkt, wodurch nicht gerechtfertigt wäre, dass die Gemeinde in die laufende Geschäftstätigkeit eingreift. Eine Ausweitung des Salzburger Modells der direkten Demokratie auf ausgegliederte Unternehmen ist daher für uns schlicht und einfach nicht möglich,“ erklärt Gallei weiter.

Die von Bürgerliste, NEOS und FPÖ geforderte Ausweitung der BürgerInnen-Mitbestimmung auf Unternehmen haben wir heute nochmal klar und deutlich von uns gewiesen. Fakt ist nun, dass es für das Vorzeigeprojekt der BürgerInnen-Mitbestimmung im neu zusammengesetzten Gemeinderat keine Mehrheit mehr gibt. Ich befürchte, dass sich diese Mehrheitsverhältnisse bis zur Sitzung am Mittwoch nicht ändern werden“, so Gallei abschließend.

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