Betreutes Wohnen braucht klare Qualitätskriterien

In der Stadt Salzburg gibt es derzeit über 450 Plätze für Betreutes Wohnen und weitere Bauvorhaben sind, etwa bei den Stiegl-Gründen, bereits in Planung. Doch das starke Wachstum in diesem Segment, eine Vielzahl an unterschiedlichen Anbietern, vor allem aber fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen zunehmend für Verwirrung und Unsicherheiten bei Interessent*innen und Bewohner*innen.

„Derzeit beschränken sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf das Wohnbauförderungsgesetz und diverse Ö-Normen. Doch die viel wichtigeren sozialen Rahmenbedingungen beim Betreuten Wohnen  bleiben den Anbietern selbst überlassen. Es ist Zeit hier endlich für Klarheit zu sorgen. Das Land ist hier als Gesetzgeber gefordert“, stellt Hagenauer fest. Per Antrag, der einstimmig angenommen wurde, forderte der SPÖ-Landtagsklub erst kürzlich, dass klare rechtliche Rahmenbedingungen und Qualitätskriterien für das Bundesland festgelegt werden müssen.

Grundleistungspaket, transparente Kosten & freie Wahlmöglichkeit
Konkret fordern Hagenauer und Auinger, dass diese Rahmenbedingungen drei Grundsätzen folgen müssen. „Wo betreutes Wohnen draufsteht, muss auch betreutes Wohnen drin sein. Wir fordern eine einfach verständliche und transparente Aufschlüsselung der Angebote, die beim Betreuten Wohnen im Grundleistungspaket enthalten sind und die von den monatlichen Zusatzkosten abgedeckt sein müssen“, so Hagenauer. „Viel wichtiger als Ö-Normen und Wohnbauförderungsrichtlinien, die es bisher gibt, ist eine soziale Definition des Begriffs ‚Betreutes Wohnen‘“, erörtert Hagenauer, auch Auinger ist sich sicher: „Es geht um den sozialen Zusammenhalt in der Nachbarschaft und eine gute Versorgung in späteren Lebensphasen. Hier braucht es klare Vorgaben um die Qualität zu sichern.“

Ebenso wichtig für Hagenauer sind gesetzliche Regelungen, die gewährleisten, dass Bewohner*innen einer betreuten Wohnanlage Zugang zu allen Anbietern von Hauskrankenpflege haben und nicht nur zum Träger der Wohnform.

Außerdem fordert die Bürgermeister-Stellvertreterin Transparenz und eine vereinheitlichte Darstellung der Kosten. „Es kann nicht sein, dass gleiche Leistungen in einem Fall pro Person und in einem anderen Fall pro Wohneinheit abgerechnet werden“, erklärt Hagenauer. „Hier sind die Anbieter als auch das Land als Gesetzgeber in der Pflicht“, fügt Auinger hinzu. „Betreutes Wohnen muss über alle Anbieter hinweg transparent, vergleichbar und fair sein“, sind sich Auinger und Hagenauer einig.

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